Kompetenz in Folie seit 2004

AGB

E-Mail
Anruf

Allgemeine Ge­schäfts- und Lie­fer­be­din­gun­gen

der Firma KM foliographics GmbH & Co. KG, Otto-Lilien­thal-Straße 1, 89160 Dorn­stadt, Ger­many

 

 

1  |   Die nach­ste­hen­den Be­din­gun­gen gel­ten aus­schließ­lich für al­le von uns ab­ge­ge­be­nen An­ge­bo­te und für alle mit uns ab­ge­schlos­se­nen Ver­trä­ge. Sie gel­ten aus­schließ­lich für die Ver­wen­dung ge­gen­über Un­ter­neh­mern, nicht ge­gen­über Ver­brau­chern.

2  |   Ein­kaufs­be­din­gun­gen oder an­ders lau­ten­de Be­din­gun­gen des Be­stel­lers gel­ten nur dann, wenn wir die­se schrift­lich be­stä­ti­gen.

 

1  |   Alle un­se­re An­ge­bo­te, ins­be­son­de­re sol­che in Ka­ta­lo­gen, Ver­kaufs­un­ter­la­gen oder im In­ter­net, sind un­ver­bind­lich. Sie sind recht­lich als Auf­for­de­rung zur Ab­ga­be von An­ge­bo­ten an­zu­se­hen.

2  |   Auf­trä­ge sind an­ge­nom­men, wenn sie durch uns ent­we­der schrift­lich be­stä­tigt oder un­ver­züg­lich nach Auf­trags­ein­gang aus­ge­führt wer­den.

3  |   Der Ver­trags­in­halt rich­tet sich im Zwei­fel nach un­se­rer Auf­trags­be­stä­ti­gung; so­weit eine so­lche nicht er­geht, nach un­se­rem Lie­fer­schein.

4  |   Maß-, Ge­wichts- und Grö­ßen­an­ga­ben, Ab­bil­dun­gen so­wie Zeich­nun­gen gel­ten an­nä­hernd, wenn sie von uns nicht als ver­bind­lich be­zeich­net wer­den.

5  |   An Kosten­vor­an­schlä­gen, Kon­struk­tions­zeich­nun­gen und an­de­ren Unter­la­gen be­hal­ten wir uns Eigen­tums- und ur­he­ber­recht­li­che Ver­wer­tungs­rech­te un­ein­ge­schränkt vor; sie dür­fen Drit­ten nur mit un­se­rer Zu­stim­mung zu­gäng­lich ge­macht wer­den und sind bei Nicht­zu­stan­de­kom­men eines Ver­tra­ges un­ver­züg­lich zu­rück­zu­sen­den.

6  |   Zu­sätz­li­che oder ab­än­dern­de Ver­ein­ba­run­gen – auch mit un­se­ren Ver­tre­tern, Außen­dienst­mit­ar­bei­tern oder sonst Be­auf­trag­ten – be­dür­fen zu ih­rer Wirk­sam­keit un­se­rer aus­drück­li­chen schrift­li­chen Be­stä­ti­gung.

 

1  |   Liefer­fris­ten be­gin­nen erst nach rest­lo­ser Klä­rung al­ler Aus­füh­rungs­ein­zel­hei­ten zu lau­fen. Die Ein­hal­tung der Lie­fer­fristen setzt die Er­fül­lung der Ver­trags­pflich­ten des Be­stel­lers vo­raus; ins­be­son­de­re die Leis­tung einer ver­ein­bar­ten An­zah­lung und die recht­zei­ti­ge Zur­ver­fü­gung­stel­lung von er­for­der­li­chen Unter­la­gen.


2  |   Bei Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen auf­grund hö­he­rer Ge­walt oder auf­grund von Er­eig­nis­sen, an de­nen uns kein Ver­schul­den trifft und die uns die Lie­fe­rung we­sent­lich er­schwe­ren oder zeit­wei­se un­mög­lich ma­chen – hier­zu ge­hö­ren ins­be­son­de­re Streik, Aus­sper­rung, be­hörd­li­che An­ord­nun­gen, Trans­port­stö­run­gen usw. -, auch wenn sie bei un­se­ren Lie­fe­ran­ten oder Un­ter­lie­fe­ran­ten ein­tre­ten, ver­län­gert sich die ver­ein­bar­te Frist in an­ge­mes­se­nem Um­fang. Be­steht das Leis­tungs­hin­der­nis über 3 Mo­na­te hi­naus, so be­steht für bei­de Ver­trags­par­tei­en das Recht, ganz oder teil­wei­se vom Ver­trag zu­rück­zu­tre­ten. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen. Das Glei­che gilt, wenn wir von un­se­rem Lie­fe­ran­ten nicht oder nicht recht­zei­tig be­lie­fert wer­den, oh­ne dass uns hier­an ein Ver­schul­den trifft.


3  |   Teillieferungen und –leistungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.


4  |   Wir sind bemüht, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Sofern wir Lieferfristen schuldhaft überschreiten, ist der Besteller verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Für die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens und eines Schadens wegen Nichterfüllung gilt Ziff. VII entsprechend.


5  |   Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so kann ein Lagergeld von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, verlangt werden. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.


6  |   Wenn der Besteller schuldhaft die Erfüllung des Vertrages verweigert, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 20 % der Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

1  |   Sofern nichts an­de­res ver­ein­bart, gel­ten un­se­re Prei­se rein net­to ab Werk un­ver­packt zu­züg­lich der Mehr­wert­steuer in je­wei­li­ger ge­setz­li­cher Hö­he.

2  |   Alle durch un­se­re Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen im Lan­de des Be­stel­lers ent­ste­hen­den Zöl­le, Steu­ern oder ähn­li­che Ab­ga­ben sind vom Be­stel­ler zu tra­gen.

3  |   Lie­gen zwi­schen Ver­trags­schluss und Be­ginn der Ver­trags­aus­füh­rung mehr als 4 Mo­na­te, so be­hal­ten wir uns das Recht vor, un­se­re Prei­se an­ge­mes­sen zu er­hö­hen, wenn nach Ver­trags­schluss Kos­ten­stei­ge­run­gen, ins­be­son­de­re Stei­ge­run­gen von Ma­te­rial- und Roh­stoff­prei­sen, Per­so­nal-, Her­stel­lungs- und Trans­port­kos­ten ein­tre­ten. Die­se wer­den wir dem Be­stel­ler auf Ver­lan­gen nach­wei­sen.

4  |   Der Be­stel­ler darf le­dig­lich mit von uns un­be­strit­te­nen oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten An­sprü­chen auf­rech­nen. Er­folgt die Auf­rech­nung im Rah­men eines Ge­richts­ver­fah­rens, so ist die Auf­rech­nung auch zu­läs­sig, wenn zum Zeit­punkt der Auf­rech­nungs­er­klä­rung be­züg­lich der auf­ge­rech­ne­ten An­sprü­che Ent­schei­dungs­rei­fe ge­ge­ben ist.

5  |   Die Gel­tend­ma­chung eines Zu­rück­be­hal­tungs­rech­tes we­gen strei­ti­ger oder nicht rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ter Ge­gen­an­sprü­che ist aus­ge­schlos­sen, so­fern die­se An­sprü­che nicht auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis be­ru­hen.

6  |   Zah­lun­gen dür­fen nur an uns er­fol­gen. An­sprü­che ge­gen uns dür­fen nicht ab­ge­tre­ten wer­den.

 

1  |   Bei Lie­fe­rung von Wa­ren geht die Ge­fahr auf den Be­stel­ler über, auch wenn fracht­freie Lie­fe­rung ver­ein­bart ist, so­bald die Wa­re un­ser Werk ver­las­sen hat oder sich der Be­ste­ler in An­nah­me­ver­zug be­fin­det. Dies gilt auch für Teil­lie­fe­run­gen. Ver­zö­gert sich der Ver­sand aus Grün­den, die der Be­stel­ler zu ver­tre­ten hat, so geht die Ge­fahr auf den Be­stel­ler mit Mel­dung der Ver­sand­be­reit­schaft über. Glei­ches gilt ent­spre­chend, wenn die Wa­re ab Werk eines von uns be­auf­trag­ten Drit­ten ge­lie­fert wird.

2  |   Even­tu­el­le Trans­port­schä­den sind vom Emp­fän­ger vor Be­zah­lung der Fracht und vor An­nah­me des Gu­tes dem Trans­por­teur ge­gen­über zu rü­gen. Be­schä­di­gun­gen oder Min­der­men­gen des Gu­tes, die bei der An­nah­me äu­ßer­lich nicht er­kenn­bar sind, hat der Emp­fän­ger dem Fracht­füh­rer bin­nen 1 Wo­che nach An­lie­fe­rung an­zu­zei­gen.

3  |   Ver­zö­gert sich bei Er­brin­gung von Werk­leis­tun­gen die Ab­nah­me aus Grün­den, die der Be­stel­ler zu ver­tre­ten hat, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn eine von uns dem Besteller gesetzte angemessene Frist zur Durch­füh­rung der Ab­nah­me frucht­los ab­ge­lau­fen ist, spä­tes­tens je­doch 3 Mo­na­te nach Ab­lie­fe­rung.

 

1  |   Beschaf­fen­heits­an­ga­ben, z. B. über Ab­mes­sun­gen, Ge­wicht und sons­ti­ge tech­ni­sche An­ga­ben, ver­ste­hen sich nur als Be­schaf­fen­heits­be­schrei­bun­gen und be­deu­ten nicht die Über­nah­me einer Ga­ran­tie. Der Be­stel­ler hat eigen­ver­ant­wort­lich zu prü­fen, ob die Wa­re für sei­ne Zwe­cke ge­eig­net ist.

2  |   Die von uns ge­lie­fer­te Wa­re ist un­ver­züg­lich nach Ein­gang von dem Be­stel­ler auf Men­ge, Män­gel und Be­schaf­fen­heit sorg­fäl­tig zu un­ter­su­chen. Sie gilt als ge­neh­migt, wenn er­kenn­ba­re Be­an­stan­dun­gen nicht un­ver­züg­lich, spä­tes­tens in­ner­halb von 1 Wo­che, schrift­lich nach Wa­ren­ein­gang, bzw. wenn sich eine Be­an­stan­dung spä­ter zeigt nach Ent­de­ckung, uns ge­gen­über ge­rügt wer­den. Dies gilt nicht, wenn aus­drück­lich eine Ab­nah­me ver­ein­bart wur­de. Stellt der Be­stel­ler einen Man­gel der Wa­re fest, darf er nicht da­rü­ber ver­fü­gen, d. h. sie darf nicht ge­teilt, wei­ter­ver­kauft oder wei­ter­ver­ar­bei­tet wer­den.

3  |   Bei Män­geln der ge­lie­fer­ten Wa­re oder der Werk­leis­tung kön­nen wir die Nach­er­fül­lung nach un­se­rer Wahl durch die Be­sei­ti­gung des Man­gels oder durch die Lie­fe­rung einer man­gel­frei­en Sa­che er­brin­gen. Hier­bei kön­nen wir nach un­se­rer Wahl ver­lan­gen, dass die man­gel­haf­te Wa­re zur Um­ar­bei­tung oder zum Aus­tausch mit an­schlie­ßen­der Rück­sen­dung – für uns kos­ten­pflich­tig – an uns ge­schickt wird oder der Be­stel­ler die man­gel­hafte Wa­re be­reit hält und die Um­ar­bei­tung oder der Aus­tausch dort durch uns oder eine von uns be­auf­trag­te Per­son vor­ge­nom­men wird. Hier­auf hat der Be­stel­ler einen An­spruch, wenn ihm die Über­sen­dung an uns nicht zu­zu­mu­ten ist. Die zwecks Nach­er­fül­lung er­for­der­li­chen Auf­wen­dun­gen (ins­be­son­de­re Trans­port-, We­ge-, Arbeits- und Ma­te­rial­kos­ten) wer­den von uns ge­tra­gen. Dies gilt nicht für er­höh­te Auf­wen­dun­gen, die da­durch ent­ste­hen, dass die Wa­re nach der Lie­fe­rung an einen an­de­ren Ort als den Wohn­sitz oder die ge­werb­li­che Nie­der­las­sung des Be­stel­lers ver­bracht wor­den ist, es sei denn, das Ver­brin­gen ent­sprach dem be­stim­mungs­ge­mä­ßen Ge­brauch der Wa­re.

4  |    Im Fall des Fehl­schla­gens, d. h. der Un­mög­lich­keit, der ernst­haf­ten und end­gül­ti­gen Ver­wei­ge­rung, der un­zu­mut­ba­ren Ver­zö­ge­rung oder des ver­geb­li­chen Ver­suchs der Nach­er­fül­lung, steht dem Be­stel­ler das Recht zu, den Kauf­preis zu min­dern oder nach sei­ner Wahl vom Ver­trag zu­rück­zu­tre­ten. Eine un­zu­mut­ba­re Ver­zö­ge­rung liegt vor, wenn der Un­ter­neh­mer die Nach­er­fül­lung nicht in­ner­halb einer ge­setz­ten, an­ge­mes­se­nen Frist er­bringt. Der Rück­tritt ist aus­ge­schlos­sen wenn es sich bei dem Ge­gen­stand der Män­gel­haf­tung um eine Bau­leis­tung han­delt.

5  |   Be­ruht ein Man­gel auf un­se­rem oder einem uns zu­re­chen­ba­ren Ver­schul­den, kann der Be­stel­ler un­ter den in Ziff. VII. be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen Scha­dens­er­satz oder Auf­wen­dungs­er­satz ver­lan­gen.

6  |   Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che be­trägt 12 Mo­na­te. Im Fal­le eines Man­gels in den Fäl­len des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sa­chen für Bau­wer­ke) oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bau­wer­ke und Pla­nungs- oder Über­wa­chungs­leis­tun­gen für Bau­wer­ke) be­trägt die Ver­jäh­rungs­frist fünf Jah­re. Ist der Män­gel­an­spruch von einem Ver­schul­den ab­hän­gig, so gilt die Ver­jäh­rungs­frist nach Maß­ga­be der Ziff. VII. Nr. 4. 7. Eine im Ein­zel­fall mit dem Be­stel­ler ver­ein­bar­te Lie­fe­rung ge­brauch­ter Wa­ren er­folgt un­ter Aus­schluss al­ler An­sprü­che für Män­gel.

 

1  |   Im Fall einer Pflicht­ver­let­zung haf­ten wir auf Scha­dens­er­satz oder Auf­wen­dungs­er­satz – vor­be­halt­lich der wei­te­ren ver­trag­li­chen und ge­setz­li­chen Haf­tungs­vor­aus­set­zun­gen – nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Dies gilt nicht, so­fern die Pflicht­ver­let­zung eine we­sent­li­che Ver­trags­pflicht (Ver­trags­pflicht, de­ren Ver­let­zung die Er­rei­chung des Ver­trags­zwe­ckes ge­fähr­det und auf de­ren Ein­hal­tung die Ver­trags­par­teien re­gel­mä­ßig ver­trau­en dür­fen) oder Ga­ran­tie be­trifft oder zu einer Haf­tung für Schä­den aus der Ver­let­zung des Le­bens, des Kör­pers oder der Ge­sund­heit führt oder so­weit wir nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz haf­ten.

2  |   Bei einer Haf­tung we­gen fahr­läs­si­ger Ver­let­zung einer we­sent­li­chen Ver­trags­pflicht, ist die Haf­tung auf den­je­ni­gen Scha­den be­schränkt, der bei Ver­trags­schluss ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­bar war.

3  |   Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­aus­schlüs­se und -be­schrän­kun­gen gel­ten in glei­chem Um­fang zu­guns­ten un­se­rer Or­ga­ne, ge­setz­li­chen Ver­tre­ter, An­ge­stell­ten, Er­fül­lungs­ge­hil­fen und sons­ti­gen Be­auf­trag­ten.

4  |   Die Ver­jäh­rungs­frist für sämt­li­che Scha­dens- oder Auf­wen­dungs­er­satz­an­sprü­che ge­gen uns, gleich aus wel­chem Rechts­grund, be­trägt 12 Mo­nate, so­weit wir nicht we­gen Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder für Schä­den aus der Ver­let­zung von Le­ben, Kör­per oder der Ge­sund­heit oder nach dem Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz haf­ten.

 

 

1  |  Der Be­stel­ler ver­pflich­tet sich, die bei uns er­wor­be­nen Pro­duk­te ge­mäß un­se­ren An­ga­ben und / oder den ihm be­kann­ten An­ga­ben des Her­stel­lers zu mon­tie­ren, zu ver­wen­den oder zu be­nut­zen. Wei­ter ist der Be­stel­ler ver­pflich­tet, Fo­lien­ar­ti­kel ge­mäß den Rei­ni­gungs- und Pfle­ge­hin­wei­sen des Fo­lien­her­stel­lers zu rei­ni­gen und zu pfle­gen. Die­se Hin­wei­se fin­den sich auf der Home­page des je­wei­li­gen Her­stel­lers.

2  |   Bei Nicht­be­ach­tung von Mon­ta­ge-, Ver­wen­dungs-, Rei­ni­gungs- oder Pfle­ge­hin­wei­sen haf­ten wir nicht für die da­raus re­sul­tie­ren­den Män­gel und Schä­den. 

3  |   Der Be­stel­ler ist ver­pflich­tet, seine Ab­neh­mer ent­spre­chend Zif­fer VIII.1. zu un­ter­rich­ten.

 

1  |  Der nach­fol­gend ver­ein­bar­te Eigen­tums­vor­be­halt dient zur Si­che­rung al­ler un­se­rer je­weils be­ste­hen­den, der­zei­ti­gen und künf­ti­gen For­de­run­gen ge­gen den Be­stel­ler aus der mit dem Be­stel­ler be­ste­hen­den Ge­schäfts­be­zie­hung (ein­schließ­lich Sal­do­for­de­run­gen aus einem et­waig ver­ein­bar­ten Kon­to­kor­rent­ver­hält­nis).

2  |   Die ge­lie­fer­te Wa­re bleibt bis zur voll­stän­di­gen Be­zah­lung al­ler ge­si­cher­ten For­de­run­gen als Vor­be­halts­wa­re un­ser Eigen­tum.

3  |   Ge­rät der Be­stel­ler mit der Zah­lung in Ver­zug, sind wir be­rech­tigt, ohne vor­he­ri­gen Rück­tritt un­se­rer­seits, die He­raus­ga­be der Vor­be­halts­wa­re zu ver­lan­gen.

4  |   Der Be­stel­ler ver­wahrt die Vor­be­halts­wa­re un­ent­gelt­lich für uns.

5  |   Der Be­stel­ler ist be­rech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re im or­dent­li­chen Ge­schäfts­gang wei­ter­zu­ver­äu­ßern oder zu ver­ar­bei­ten. Er tritt uns je­doch be­reits jetzt schon al­le For­de­run­gen aus der Wei­ter­ver­äu­ße­rung in Hö­he des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re mit allen Ne­ben­rech­ten ab und be­rech­tigt uns, die­se For­de­run­gen ein­zu­zie­hen. Wir neh­men die Ab­tre­tung hier­mit an.

6  |   Die Ver­ar­bei­tung oder Um­bil­dung der Vor­be­halts­wa­re gilt als für uns vor­ge­nom­men. Wir gel­ten in­so­weit als Her­stel­ler im Sin­ne des § 950 BGB.

7  |   Der Wert der Vor­be­halts­wa­re ist un­ser Rech­nungs­be­trag. Ist die wei­ter­ver­äu­ßer­te Vor­be­halts­wa­re im Mit­eigen­tum des Be­stel­lers, er­streckt sich die Ab­tre­tung der For­de­rung auf den Be­trag, dem der An­teils­wert des Be­stel­lers an dem Mit­eigen­tum ent­spricht.

8  |   Bei Ver­ar­bei­tung mit nicht uns ge­hö­ren­der Wa­re er­wer­ben wir Mit­eigen­tum an der neuen Sa­che nach dem Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re zu dem Wert der an­de­ren Wa­re zur Zeit der Ver­ar­bei­tung. Wird die Vor­be­halts­wa­re mit nicht uns ge­hö­ren­der Wa­re ge­mäß §§ 947, 948 BGB ver­bun­den, ver­mischt oder ver­mengt, so wer­den wir Mit­eigen­tü­mer ent­spre­chend den ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen. Er­wirbt der Be­stel­ler durch Ver­bin­dung Al­lein­eigen­tum, so über­trägt er uns jetzt schon Mit­eigen­tum nach dem Ver­hält­nis des Wer­tes der Vor­be­halts­wa­re, zu der an­de­ren Wa­re zur Zeit der Ver­bin­dung, Ver­mi­schung oder Ver­men­gung.

9  |   Wird die Vor­be­halts­wa­re vom Be­stel­ler als we­sent­li­cher Be­stand­teil in ein Grund­stück, Schiffs­bau­werk oder Luft­fahr­zeug des Be­stel­lers ein­ge­baut, so tritt der Be­stel­ler schon jetzt die aus der Ver­äu­ße­rung des Grund­stücks, von Grund­stücks­rech­ten, des Schif­fes, des Schiffs­bau­werks oder des Luft­fahr­zeugs ent­ste­hen­de For­de­rung in Hö­he des Werts der Vor­be­halts­wa­re an uns ab.

10  |   Der Be­stel­ler ist nicht be­rech­tigt, die Vor­be­halts­wa­re zu ver­pfän­den oder zur Si­cher­heit zu über­eig­nen.

11  |   Der Be­stel­ler bleibt bis auf Wi­der­ruf zur Ein­zie­hung der ab­ge­tre­te­nen For­de­run­gen be­rech­tigt. So­lan­ge der Be­stel­ler sei­nen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen uns ge­gen­über nach­kommt, wer­den wir von un­se­rer Ein­zie­hungs­be­fug­nis kei­nen Ge­brauch ma­chen. Auf Ver­lan­gen ist der Be­stel­ler ver­pflich­tet, uns den Schuld­ner der ab­ge­tre­te­nen For­de­rung zu nen­nen und die­sem die Ab­tre­tung an­zu­zeivgen, un­be­scha­det un­se­res Rechts, die Ab­tre­tung ge­gen­über dem Schuld­ner selbst an­zu­zei­gen.

12  |   Bei Zah­lungs­ver­zug, Zah­lungs­ein­stel­lung, bei Be­an­tra­gung der Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens über das Ver­mö­gen des Be­stel­lers oder bei Ab­wei­sung eines sol­chen An­trags er­lischt das Recht, die un­ter Eigen­tums­vor­be­halt ge­lie­fer­ten Ge­gen­stän­de zu ver­äu­ßern, zu ver­ar­bei­ten, mit an­de­ren zu ver­bin­den oder sonst zu ver­wer­ten.

13  |   Bei Pfän­dung oder sons­ti­ger Ein­grif­fe Drit­ter hat uns der Be­stel­ler un­ver­züg­lich schrift­lich zu be­nach­rich­ti­gen, da­mit wir Kla­ge ge­mäß § 771 ZPO er­he­ben kön­nen. So­fern der Drit­te nicht in der La­ge ist, uns die ge­richt­li­chen und außer­ge­richt­li­chen Kos­ten einer Kla­ge ge­mäß § 771 ZPO zu er­stat­ten, haf­tet der Kun­de für den uns ent­ste­hen­den Aus­fall.

14  |   Wir ver­pflich­ten uns, die uns zu­ste­hen­den Si­cher­hei­ten auf Ver­lan­gen des Be­stel­lers frei­zu­ge­ben, so­weit ihr Schätz­wert die Hö­he der ge­si­cher­ten For­de­run­gen um mehr als 50 % über­steigt.

 

1  |   Er­fül­lungs­ort für bei­de Tei­le und für sämt­li­che bei­der­sei­ti­gen Ge­schäfts­be­zie­hun­gen ist Ulm.

2  |   Aus­schließ­li­cher Ge­richts­stand für Rechts­strei­tig­kei­ten mit Kauf­leu­ten, ju­ris­ti­schen Per­so­nen und öf­fent­lich-recht­li­chen Son­der­ver­mö­gen ist das Ge­richt in des­sen Be­zirk wir un­se­ren Sitz ha­ben. Wir sind je­doch be­rech­tigt, auch Kla­ge am Sitz des Be­stel­lers oder vor an­de­ren auf­grund in- oder aus­län­di­schen Rech­tes zu­stän­di­gen Ge­rich­ten zu er­he­ben. Zwin­gen­de ge­setz­li­che Be­stim­mun­gen über aus­schließ­li­che Ge­richts­stän­de blei­ben von die­ser Re­ge­lung un­be­rührt.

3  |   Auf die Rechts­be­zie­hung zum Be­stel­ler fin­det deut­sches Recht An­wen­dung, je­doch un­ter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts (Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Na­tio­nen über Ver­trä­ge über den in­ter­na­tio­na­len Wa­ren­kauf – CISG).

4  |   Soll­ten eine oder meh­re­re Be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se un­wirk­sam sein, so wird die Gül­tig­keit der üb­ri­gen Be­din­gun­gen hier­von nicht be­rührt. So­weit in den un­wirk­sa­men Be­din­gun­gen ein wirk­sa­mer, an­ge­mes­se­ner Teil ent­hal­ten ist, soll die­ser auf­recht­er­hal­ten blei­ben.

Stand September 2019  |  AGB  |  KM foliographics GmbH & Co. KG

Haf­tung für In­hal­te

 

Haf­tung für Links

 

Unser An­ge­bot ent­hält Links zu ex­ter­nen Web­sei­ten Drit­ter, auf de­ren In­hal­te wir kei­nen Ein­fluss ha­ben. Des­halb kön­nen wir für die­se frem­den In­hal­te auch kei­ne Ge­währ über­neh­men. Für die In­hal­te der ver­linkvten Sei­ten ist stets der je­wei­li­ge An­bie­ter oder Be­trei­ber der Sei­ten ver­ant­wort­lich. Die ver­link­ten Sei­ten wur­den zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung auf mög­li­che Rechts­ver­stö­ße über­prüft. Rechts­wid­ri­ge In­hal­te wa­ren zum Zeit­punkt der Ver­lin­kung nicht er­kenn­bar. Eine per­ma­nen­te in­halt­li­che Kon­trol­le der ver­link­ten Sei­ten ist jevdoch oh­ne kon­krete An­halts­punk­te einer Rechts­ver­let­zung nicht zu­mutvbar. Bei Be­kannt­wer­den von Rechts­ver­let­zunvgen wer­den wir der­ar­ti­ge Links um­ge­hend ent­fer­nen.

Ur­he­ber­recht

 

Die durch die Sei­ten­be­trei­ber er­stell­ten In­hal­te und Wer­ke auf die­sen Sei­ten un­ter­lie­gen dem deut­schen Ur­he­ber­recht. Die Ver­viel­fäl­ti­gung, Be­ar­bei­tung, Ver­brei­tung und je­de Art der Ver­wer­tung außer­halb der Gren­zen des Ur­he­ber­rech­tes be­dür­fen der schrift­li­chen Zu­stim­mung des je­wei­li­gen Au­tors bzw. Er­stel­lers. Down­loads und Ko­pien die­ser Sei­te sind nur für den pri­va­ten, nicht kom­mer­ziel­len Ge­brauch ge­stat­tet. So­weit die In­hal­te auf die­ser Sei­te nicht vom Be­trei­ber er­stellt wur­den, wer­den die Ur­he­ber­rech­te Drit­ter be­ach­tet. Ins­be­son­de­re wer­den In­hal­te Drit­ter als sol­che ge­kenn­zeich­net. Soll­ten Sie trotz­dem auf eine Ur­he­ber­rechts­ver­let­zung auf­merk­sam wer­den, bit­ten wir um einen ent­spre­chen­den Hin­weis. Bei Be­kannt­wer­den von Rechts­ver­let­zun­gen wer­den wir der­ar­ti­ge In­hal­te um­ge­hend ent­fer­nen.

Sie möchten ein Pro­jekt an­fra­gen?

Kontaktieren Sie uns

Sie planen ein Projekt mit Folie und haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht.

Wir melden uns umgehend.

Einverständnis der Datenverarbeitung